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Datum: 11.12.2024
Aktenzeichen: 11 Ga 50/24
Urteil vom 11.12.2024
1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Verfügungskläger auferlegt.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 3.435,80 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.