- Für alle Gefangenen stehen Trennscheibenbesuchsräume und Gemeinschaftsbesuchsräume zur Verfügung.
- Die Zahl gleichzeitig als Besucher, Telefonpartner bzw. Video-Partner genehmigungsfähiger Personen beschränkt sich aus
organisatorischen Gründen auf 20 Personen Bei Ausschöpfung dieses Kontingents ist eine weitere Zulassung nur verbunden mit einer
Streichung möglich, die der Gefangene einmalig im Quartal beantragen kann.
- Es können bei Strafhaft maximal 3 Besucher gleichzeitig zum Besuch kommen. Bei Untersuchungshaft 2 Besucher. Kinder ab 3 Jahren
zählen als Person und benötigen bei Untersuchungshaft ebenfalls eine Besuchserlaubnis.
- Der Besuch kann wieder mit Körperkontakt wie vor Corona stattfinden, es ist an den vorgesehenen Plätzen zu sitzen, bei Zuwiderhandlung ist mit einer Disziplinarmeldung zu rechnen.
- Besuche Strafhaft: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag und Samstag
- Besuche Untersuchungshaft: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag
Im Rahmen der Kapazitäten der Besuchsabteilung erhalten die Gefangenen allgemein monatlich Regelbesuch ohne Überwachung wie folgt:
- Strafgefangene und Untersuchungsgefangene ohne Beschränkungen:
4 Stunden pro Monat - U-Gefangene mit Beschränkungen:
2x 30 Minuten pro Monat
Persönliche Besuche sowie Video-Besuche können telefonisch vereinbart werden:
Werktags von 08.00 – 11.00 Uhr und 13.00 – 15.00 Uhr unter
0791 – 9565 280
- Bei Notwendigkeit einer akustischen Überwachung müssen die Besucher im Vorfeld die Genehmigung bei Gericht beantragen und zum jeweiligen Besuch in Original mitbringen.
- Video-Besuche finden montags - freitags statt, Dauer 30 Minuten.
- An dem Video-Kontakt dürfen maximal 3 zugelassene Personen teilnehmen, von Kleinkindern abgesehen.
- Bei Nichteinhaltung der Vorgaben wird der Video-Kontakt abgebrochen.
Allgemeine Regeln Stand (09.2024):
1. Besuchszeiten Strafhaft:
- Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 10.30 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr.
- Samstags: 08.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr
2. Besuchszeiten Untersuchungshaft:
- Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 08.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr.
3. Besuchsberechtige:
- Zugelassen werden Besuche bei rein optischer Überwachung von bis zu drei, bei zusätzlicher akustischer Überwachung von bis zu 2 Personen pro Gefangenem. Es wird darauf hingewiesen, dass die optische Überwachung von Besuchern auch mittels Kameraüberwachung erfolgen kann. Neben Präsenzbesuchen vor Ort, besteht an Werktagen auch die Möglichkeit der Nutzung von Webex als Videotelefonie.
4. Besuchsanmeldung:
- Mo. - Fr. nur telefonisch von 8.00 bis 11.00 Uhr und von 13.00 bis 15.00 Uhr.
5. Einlass/Torwache:
- Jeder Besucher benötigt zum Einlass gültige Ausweispapiere, bei Kindern unter 3 Jahren ist die Geburtsurkunde
ausreichend.
- Wir bitten Besucher sich vor dem Anstaltszutritt die Hände zu desinfizieren.
- Die bisherige Maskenpflicht für Besucher entfällt. Es wird empfohlen während des gesamten Aufenthaltes in
der JVA Schwäbisch Hall eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) zu tragen. Diese erhalten Sie auf Wunsch an der
Torwache.
- Die Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Meter zwischen Gefangenen und Besuchern wird empfohlen.
Karenzzeiten für ehemalige Gefangene und Wechsel von Besuchern:
- Ehemalige Gefangene können frühestens nach 2 Jahren als Besucher zugelassen werden, sofern sie nicht während ihrer
Inhaftierung in besonderem Maße negativ aufgefallen sind.
Wechselt ein Besucher den Gefangenen, welchen er besucht, beträgt die Frist zwischen den Besuchen grundsätzlich mindestens 3 Monate.
Ergänzender Hinweis für Besuche von Rechtsanwälten
Gefangenenbesuch von Rechtsanwälten / Verteidigern:
- Rechtsanwälte können in der Hauptanstalt Kolpingstraße und der Außenstelle Kapfenburg innerhalb der allgemeinen Besuchszeiten an Werktagen Besuche wahrnehmen. Diese Besuche sind zwingend im Vorfeld mit der Besuchsabteilung terminlich abzustimmen. Ansonsten kann kein Einlass garantiert werden.
- Es ist zu empfehlen, zur Vermeidung von Unzuträglichkeiten, einige Tage vor dem Besuch unter der Telefonnummer 0791/9565-280 (Hauptanstalt Kolpingstraße) bzw. der Telefonnummer 07363/960012 (Außenstelle Kapfenburg) die Durchführbarkeit des Besuchs abzuklären.
- Diese Besuche sind von Montag bis Freitag von 08.00 bis 11.30 Uhr und 13.00 bis 15.30 Uhr möglich.
- Die Besuche sind telefonisch unter 0791 9565 280 zu terminieren.