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Datum: 14.10.2025

Aktenzeichen: 9 Ca 93/25

1.Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 26. Februar 2025 nicht geendet hat.
2.Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger über den 30.09.2025 hinaus bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Kündigungsschutzantrag als Werker zu unveränderten Bedingungen weiter zu beschäftigen.
3.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
4.Der Wert des Streitgegenstands beträgt 11.025 Euro.
5.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.