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Datum: 17.10.2025

Aktenzeichen: 8 Ga 5/25

1. Die Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung werden abgewiesen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsklägerin.
3. Der Streitwert wird auf 15.880 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.