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Datum: 14.11.2025
Aktenzeichen: 8 Ca 184/25
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 24. April 2025
zum 30. Juni 2025 aufgelöst ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits als Complaint Manager weiter zu
beschäftigen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4. Der Streitwert wird auf 18.262,80 EUR festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.