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Datum: 11.12.2025

Aktenzeichen: 3 Ca 349/25

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. 

3. Der Streitwert beträgt EUR 12.432,47.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.