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Datum: 20.11.2025
Aktenzeichen: 1 Ca 351/24
1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 26.181,76 EUR brutto nebst 5 % Zinsen über dem jeweiligen Basiszinssatz aus
12.000,00 EUR brutto seit dem 01.10.2024 sowie aus weiteren 2.181,76 EUR seit dem 26.10.2024 sowie aus weiteren 12.000,00 EUR brutto seit
dem 01.11.2024 zu bezahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage und die Widerklage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die beklagte Partei zu 90 % und die klagende Partei zu 10 %.
4. Der Rechtsmittelstreitwert beträgt 77.509,90 EUR.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.