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Datum: 27.11.2025

Aktenzeichen: 1 Ca 207/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien weder durch die außerordentliche Kündigung noch durch die ordentliche Kündigung der Beklagten aus dem Schreiben vom 16.05.2025 aufgelöst ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein wohlwollend formuliertes, qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens zu unveränderten Bedingungen als Verkäufer weiter zu beschäftigen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits hat die beklagte Partei zu tragen. 
5. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 13.670 € festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.