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Datum: 27.11.2025

Aktenzeichen: 1 Ca 298/25

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht aufgrund ordentlicher Kündigung der Beklagten vom 26.06.2025 aufgelöst ist, sondern ungekündigt fortbesteht.
2. Die Beklagte wird verurteilt den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens als Mitarbeiter Leiter Versand und Mitarbeiter Logistik und Zoll weiterzubeschäftigen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits hat die beklagte Partei 4/5 zu tragen und die klagende Partei zu 1/5. 
5. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 31.386,6€ festgesetzt. 
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.