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Datum: 27.11.2025

Aktenzeichen: 3 Ca 316/24

1. Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die ordentliche Kündigung der Beklagten vom 10.10.2024 aufgelöst wird.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens als Lagermitarbeiter weiter zu beschäftigen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtsstreits hat die beklagte Partei zu 81 % und die klagende Partei zu 19 % zu tragen.
5. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 13.128,24 € festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.