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Datum: 27.11.2025

Aktenzeichen: 3 Ca 162/25

1. Die Klage wird abgewiesen. 
2. Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 14.719,10 € festgesetzt. 
4. Die Berufung wird gesondert zugelassen.