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Datum: 04.12.2025
Aktenzeichen: 5 Ca 161/25
Teilurteil:
1 Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger als Vertriebsmitarbeiter (Key-Account-Manager) im Home Office und mit Kundenbesuchen zu beschäftigen und dem Kläger die zur Ausübung dieser Aufgaben erforderlichen personellen und materiellen Ressourcen im Home Office zur Verfügung zu stellen.
2. Die Beklagte hat es zu unterlassen, den Kläger anzuweisen, seine Tätigkeit im Betrieb der Beklagten in T. im Innendienst zu erbringen.
3. Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
4. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 7.800,00 Euro festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.