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Datum: 09.12.2025
Aktenzeichen: 6 Ca 122/25
Urteil:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 11.893,27 € festgesetzt.
4. Soweit die Berufung nicht bereits gesetzlich zugelassen ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.