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Datum: 10.12.2025
Aktenzeichen: 1 Ca 231/25
Urteil
- Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Änderungskündigung vom 11.07.2025 zum 31.01.2026 sozial ungerechtfertigt und damit unwirksam ist.
- Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
- Der Streitwert wird auf € 13.080,00 festgesetzt.
- Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.