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Datum: 10.12.2025

Aktenzeichen: 1 Ca 231/25

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Änderungskündigung vom 11.07.2025 zum 31.01.2026 sozial ungerechtfertigt und damit unwirksam ist.
  2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  3. Der Streitwert wird auf € 13.080,00 festgesetzt.
  4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.