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Datum: 11.12.2025
Aktenzeichen: 8 Ca 316/25
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten
vom 14.08.2025 nicht aufgelöst worden ist.
2. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des
Rechtsstreits zu den Bedingungen des Arbeitsvertrages vom 12.03.2021, des Nachtrages
Nr. 1 vom 30.03.2022 und des Nachtrages Nr. 2 vom 30.03.2023 als Chefarzt
der Fachabteilung Allgemein-, Viszeral- & Gefäßchirurgie am Hohenloher Krankenhaus
der Beklagten zu beschäftigen.
3. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
4. Der Streitwert wird festgesetzt auf Euro 132.000,00
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen