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Datum: 11.12.2025

Aktenzeichen: 7 BV 9/25

Beschluss:

1. Es wird festgestellt, dass die Arbeitgeberin den Betriebsrat bei der Anhörung zur Einstellung der Arbeitnehmenden C. S. als Verkaufshilfe in der Kinderabteilung zu 86 Stunden im Monat vom 12.06.2025 bis zum 11.06.2026, nicht gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG ordnungsgemäß informiert hat.

2. Es wird festgestellt, dass die Arbeitgeberin den Betriebsrat bei der Anhörung zur Einstellung der Arbeitnehmenden S. I. als Verkaufshilfe in der Kinderabteilung zu 86 Stunden im Monat vom 12.06.2025 bis zum 11.06.2026, nicht gemäß § 99 Abs. 1 BetrVG ordnungsgemäß informiert hat.

3. Im Übrigen werden die Anträge der Antragstellerin und des Antragsgegners zurückgewiesen.