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Datum: 11.12.2025

Aktenzeichen: 1 Ca 408/24

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.885,66 EUR netto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 1. September 2024 zu zahlen.


2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.


3. Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, der Beklagten Schadensersatz in Hohe von 100,09 EUR nebst Zinsen in Hohe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10. August 2024 zu zahlen.


4. Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.

5. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

6. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 490.171,08 EUR festgesetzt.

7. Die Berufung wird nicht zugelassen, soweit sie nicht gesetzlich zugelassen ist.