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Datum: 18.02.2026

Aktenzeichen: 29 Ca 3300/25

Urteil

1.         Das Versäumnisurteil des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 05.11.2025 wird aufrechterhalten.

2.         Die Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

3.         Der Streitwert wird auf 37.006,05 Euro festgesetzt.

4.         Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.