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Datum: 04.03.2026
Aktenzeichen: 29 Ca 4381/25
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der klägerischen Partei durch die schriftliche Kündigung der beklagten Partei vom 11.06.2025 zum 15.07.2025 nicht aufgelöst worden ist.
2. Die beklagte Partei wird verurteilt, der klägerischen Partei ein Zwischenzeugnis zu erteilen, das sich auf Verhalten und Leistung erstreckt.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
4. Der Streitwert wird auf 18.252,00 Euro festgesetzt.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.