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Datum: 11.03.2026

Aktenzeichen: 29 Ca 6589/25

Urteil

1.    Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.805,00 Euro brutto, abzüglich der gesetzlichen Abzüge, zu zahlen, nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2025.

2.    Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.124,20 Euro netto zu zahlen, nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2025.

3.    Die Widerklage wird abgewiesen.

4.    Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

5.    Der Streitwert wird auf 7.735,90 Euro festgesetzt.

6.    Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.