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Datum: 20.04.2026
Aktenzeichen: 16 Ca 1013/26
Urteil
1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen dem Kläger und der Beklagten durch die schriftliche Kündigung der Beklagten vom 27.05.2025 nicht aufgelöst ist.
2. Die Beklagte wird verpflichtet, den Kläger als Teamleiter bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung über den Feststellungantrag weiter zu beschäftigen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes Zwischenzeugnis zu erteilen.
4. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
5. Der Wert des Streitgegenstands wird auf 35.288,00 EUR festgesetzt.
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.