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Datum: 10.06.2026

Aktenzeichen: 9 Ca 392/25

1.Die Klage wird abgewiesen.
2.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Der Wert des Streitgegenstandes wird festgesetzt auf 5.000 Euro.
4.Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.