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Datum: 17.06.2026

Aktenzeichen: 9 Ca 403/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 118,03 € brutto zuzüglich Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.12.2025 zu zahlen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. 
3. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 4.723,49 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2025 zu zahlen. 
4. Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 68,5 % und die Beklagte 31,5 %.
5. Der Streitwert wird festgesetzt auf 10.621,20 €
6. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.