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Einrichtung eines Notbereitschaftsdienstes (Telefonbereitschaft) beim Arbeitsgericht Stuttgart im Zusammenhang mit den aktuellen Arbeitskampfmaßnahmen
Datum: 17.02.2006
Kurzbeschreibung:
In Anbetracht der gegenwärtigen Arbeitskampfmaßnahmen ist beim Arbeitsgericht Stuttgart
an Samstagen, an Sonntagen und an gesetzlichen Feiertagen
jeweils in der Zeit von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr ein Notbereitschaftsdienst eingerichtet.
Der Notbereitschaftsdienst ist ausschließlich in dieser Zeit und nur telefonisch erreichbar,
und zwar unter der Rufnummer 0160/3472609.