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Inhaber von Pflegediensten wegen Abrechnungsbetrugs verurteilt

Datum: 27.07.2021

Kurzbeschreibung: Das Landgericht Stuttgart hat zwei Inhaber von Pflegediensten mit Sitz im Raum Stuttgart wegen Abrechnungsbetruges zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt.

Am 21.07.2021 hat die 16. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart den 53-jährigen Inhaber mehrerer ambulanter Pflegedienste mit Sitz im Raum Stuttgart wegen Abrechnungsbetruges zum Nachteil der gesetzlichen Krankenkassen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren drei Monaten verurteilt. Der 53-Jährige setzte nach den Feststellungen der Kammer über einen Zeitraum von mehreren Jahren in der häuslichen Krankenpflege nicht qualifizierte Pflegekräfte ein, rechnete deren Leistungen über die Krankenkassen vertragswidrig ab und verursachte so einen Schaden in Höhe von etwa 750.000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Bereits am 16.06.2021 hatte die 11. Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Stuttgart die 68-jährige Betreiberin eines Pflegedienstes mit Sitz in Stuttgart wegen eines vergleichbaren Tatvorwurfes zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass durch jahrelange vertragswidrige Abrechnung von Pflegeleistungen, die durch nicht entsprechend qualifiziertes Pflegepersonal erbracht worden waren, den Krankenkassen ein Schaden in Höhe von etwa 470.000 Euro entstanden war. Auch dieses Urteil ist nicht rechtskräftig.

Presseauskünfte:

Staatsanwaltschaft Stuttgart
Frau Ruben
E-Mail: pressestelle@stastuttgart.justiz.bwl.de
Telefon: 0711 921 4400

Landgericht Stuttgart
Herr Dr. Steinbach
E-Mail: pressestelle@lgstuttgart.justiz.bwl.de
Telefon: 0711 212 3816

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