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Datum: 12.06.2026

Aktenzeichen: 10 Ca 280/25

1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Schadensersatz in Höhe von 21.000 € brutto nebst 5 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.11.2025 zu zahlen.
2. Darüber hinaus wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 7 %, die Beklagte zu 93 %.
4. Der Streitwert wird festgesetzt auf 23.333,33 €.
5. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.