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Datum: 02.04.2026

Aktenzeichen: 5 Ca 148/25

Urteil


1. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger zu den Bedingungen des bestehenden Arbeitsvertrages als Ziegeleiarbeiter auf einem seinen gesundheitlichen Einschränkungen entsprechenden leidensgerechten Arbeitsplatz tatsächlich zu beschäftigen, wobei der Kläger insbesondere nicht zum Führen von Flurförderfahrzeugen (Gabelstapler) eingesetzt werden darf.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Zeit vom 01.11.2025 bis 30.11.2025 4.500,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 01.12.2025 zu zahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Zeit vom 01.12.2025 bis 31.12.2025 4.500,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 01.01.2026 zu zahlen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Zeit vom 01.01.2026 bis 31.01.2026 4.500,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 01.02.2026 zu zahlen.
5. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger für die Zeit vom 01.02.2026 bis 28.02.2026 4.500,00 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab dem 01.03.2026 zu zahlen.
6. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits. 7. Der Streitwert wird festgesetzt auf 22.500,00 EUR.