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Datum: 05.12.2025

Aktenzeichen: 7 Ca 70/25

1. Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 26.02.2025 nicht beendet wurde.
2. Der Auflösungsantrag der Beklagten wird zurückgewiesen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzverfahrens zu unveränderten arbeitsvertraglichen Bedingungen als xxx weiterzubeschäftigen.
4. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
5. Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 17.578,36 EUR festgesetzt.
6. Soweit die Berufung nicht bereits kraft Gesetzes statthaft ist, wird sie nicht gesondert zugelassen.