Datum: 27.05.2024

Aktenzeichen:  11 Ca 5736/24

Urteil vom 27.05.2024


1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von EUR 750,00 brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu bezahlen.


2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 50% und der Beklagten zu 50% auferlegt.


3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 750,00 EUR festgesetzt.

4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.