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Datum: 27.05.2024
Aktenzeichen: 11 Ca 5736/24
Urteil vom 27.05.2024
1. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger eine Inflationsausgleichsprämie in Höhe von EUR 750,00 brutto nebst Zinsen in
Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 01.07.2023 zu bezahlen.
2. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 50% und der Beklagten zu 50% auferlegt.
3. Der Rechtsmittelstreitwert wird auf 750,00 EUR festgesetzt.
4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.