Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 10.12.2024
Aktenzeichen: 12 Ca 224/24
1. Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin rückständige Provisionen in Höhe von EURO 4.813 brutto abzurechnen
und den sich daraus ergebenden Nettobetrag auszubezahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt an die Klägerin Urlaubsabgeltung in Höhe von EURO 59,64 brutto abzurechnen und den sich daraus
ergebenden Nettobetrag auszubezahlen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Die Kosten des Rechtstreits tragen die Klägerin zu 5/6 sowie die Beklagte zu 1/6.
5. Der Wert des Streitgegenstands wird auf EURO 31.118,21 festgesetzt.
6. Eine Berufungszulassung von Seiten des erkennenden Arbeitsgerichts erfolgt nicht.