Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.
Datum: 26.03.2026
Aktenzeichen: 7 Ca 428/25
Urteil:
1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.099,63 EUR brutto vom 01.01.2025 bis 14.01..2025 zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 02.02.2025 zu zahlen.
2. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.186,44 EUR brutto für den Zeitraum 15.01.2025 bis einschließlich 11.02.2025 zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 3.711,44 EUR seit 02.02.2025 und aus weiteren 2.475,00 EUR brutto seit 01.03.2025 zu zahlen.
3. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 629,65 EUR brutto zuzüglich Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit 01.04.2025 zu zahlen.
4. Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis mit Ausstellungsdatum 31.03.2025 auszustellen.
5. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
6. Die Beklagte trägt 60 % und die Klägerin 40 % der Kosten des Rechtsstreits.
7. Der Streitwert wird auf 22.975,67 Euro festgesetzt.