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Daimler muss Bußgeld zahlen

Datum: 24.09.2019

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat mit Bescheid vom 24.09.2019 gegen die Daimler AG wegen einer fahrlässigen Verletzung der Aufsichtspflicht in Unternehmen eine Geldbuße in Höhe von 870 Millionen Euro verhängt.

Die Daimler AG hat auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet. Die Zahlung des Betrages soll binnen sechs Wochen an das Land Baden-Württemberg erfolgen.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat eine fahrlässige Verletzung der Aufsichtspflicht in einer mit der Fahrzeugzertifizierung befassten Abteilung der Daimler AG im Zeitraum ab 2008 festgestellt. Diese führte dazu, dass für Dieselfahrzeuge behördliche Genehmigungen erteilt wurden, obwohl deren Ausstoß von Stickoxiden teilweise nicht den regulatorischen Anforderungen entsprach. Bezüglich ca. 684.000 Fahrzeugen liegen Bescheide des Kraftfahrtbundesamts gegen die Daimler AG vor, die nach Widerspruch der Daimler AG nicht bestandskräftig sind.

Die Höhe der Geldbuße setzt sich zusammen aus einem sogenannten Ahndungs- sowie einem Abschöpfungsteil. Im Rahmen der Ahndung der Ordnungswidrigkeit ist auf einen Betrag von vier Millionen Euro erkannt worden. Mit den übrigen 866 Millionen Euro werden die wirtschaftlichen Vorteile der Daimler AG aus dem pflichtwidrigen Verhalten abgeschöpft. Hierbei wurden Gewinne aus der Veräußerung der betroffenen Fahrzeuge und ersparte Aufwendungen für die Herstellung von den regulatorischen Vorschriften entsprechenden Fahrzeugen berücksichtigt. Diesen Vorteilen wurden die von der Daimler AG bereits aufgewandten Kosten für die Umrüstung betroffener Fahrzeuge gegenübergestellt.

Das gegen die Daimler AG geführte Ordnungswidrigkeitenverfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen. Der Bußgeldbescheid hat keine Auswirkungen auf das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Stuttgart gegen natürliche Personen im Zusammenhang mit dem Verdacht von Manipulationen an der Motorsteuerungssoftware von Dieselfahrzeugen der Daimler AG.

Von dem Bußgeldbescheid unberührt bleiben mit der Thematik im Zusammenhang stehende zivilrechtliche Ansprüche, insbesondere auch Ansprüche, die bereits bei Zivilgerichten anhängig sind.

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