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Ermittlungen gegen Inspekteur der Polizei abgeschlossen.​

Datum: 02.11.2022

Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat gegen den Inspekteur der Polizei des Landes Baden-Württemberg Anklage wegen des Verdachts eines Vergehens der sexuellen Nötigung zum Landgericht Stuttgart erhoben. Das Ermittlungsverfahren im Übrigen wurde mangels hinreichenden Tatverdachts gem. § 170 Abs. 2 StPO eingestellt.

Dem 49-jährigen Angeschuldigten wird vorgeworfen, am 13.11.2021 in Stuttgart eine im Auswahlverfahren für den höheren Polizeivollzugsdienst befindliche Polizeibeamtin zur Duldung und Vornahme sexueller Handlungen veranlasst und hier-bei bewusst ausgenutzt zu haben, dass er aufgrund seiner beruflichen Stellung in der Lage war, der Polizeibeamtin im Falle des Widerstands erhebliche berufliche Nachteile zu bereiten.

Das Landgericht Stuttgart hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

(Ansprechpartner: Erster Staatsanwalt Römhild, Tel. 0711/921-4400)

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