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"Porsche-Verfahren" beendet

Datum: 21.07.2021

Kurzbeschreibung: "Porsche-Verfahren" beendet

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat mit Bescheid vom 06.07.2021 gegen die Porsche AG wegen der fahrlässigen Verletzung von Aufsichtspflichten im Unternehmen eine Geldbuße in Höhe von 40 Millionen Euro verhängt. Die Porsche AG hat auf die Einlegung eines Rechtsmittels verzichtet. Die Zahlung des Betrages erfolgt an das Land Baden-Württemberg. Das gegen die Porsche AG geführte Verfahren ist damit rechtskräftig abgeschlossen.

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat fahrlässige Verletzungen der Aufsichtspflicht im Zusammenhang mit steuerlichen Erklärungspflichten für die Jahre 2009 bis 2016 festgestellt. Diese führten dazu, dass steuerrelevante Sachverhalte im Unternehmen unvollständig oder fehlerhaft verbucht wurden und dadurch Steuerverkürzungen durch Mitarbeiter der Betroffenen zumindest erleichtert und die Betroffene durch die Steuerersparnis bereichert wurde. Die Höhe der Geldbuße setzt sich aus einem sogenannten Ahndungs- und Abschöpfungsanteil zusammen. Im Rahmen der Ahndung der Ordnungswidrigkeit ist auf einen Betrag von 9.900.000 Euro erkannt worden. Mit den übrigen 30.100.000 Euro werden die wirtschaftlichen Vorteile der Porsche AG aus dem pflichtwidrigen Verhalten abgeschöpft.

Im Zusammenhang mit dem dargestellten Sachverhalt hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart mit Verfügung vom 06.07.2021 das Bußgeldverfahren wegen des Verdachts der Verletzung der Aufsichtspflicht gegen sechs aktuelle und ehemalige Vorstandsmitglieder der Porsche AG eingestellt. Zwar ergaben die Ermittlungen konkrete Zuwiderhandlungen auf der Arbeitsebene der Porsche AG; eine individuelle Verantwortlichkeit bei der Verletzung von Aufsichtspflichten konnte jedoch nicht festgestellt werden.

Der ursprüngliche Verdacht einer betriebsverfassungsrechtlich unzulässig hohen Vergütung eines ehemaligen Betriebsratsmitglieds hat sich nicht mit einer zur Anklageerhebung hinreichenden Sicherheit bestätigt. Das Verfahren wurde insoweit nach umfangreichen Ermittlungen eingestellt. Im Hinblick auf den weiteren Verdacht, das ehemalige Betriebsratsmitglied habe für Zwecke des Betriebsrats bestimmte Mittel im Zeitraum 2013 bis 2018 für private Zwecke unter Kenntnis von Vorstandsmitgliedern der Porsche AG verwendet, wurde das Verfahren wegen jedenfalls geringer Schuld gegen vier aktuelle und ehemalige Vorstandsmitglieder sanktionslos eingestellt. Hinsichtlich des ehemaligen Betriebsratsmitglieds wurde das Verfahren mit Zustimmung des zuständigen Gerichts gegen Zahlung einer Geldauflage in Höhe eines mittleren sechsstelligen Betrages zugunsten verschiedener gemeinnütziger Einrichtungen vorläufig eingestellt, da nach den bisherigen Ermittlungen ein diesbezüglicher Tatnachweis nicht zu führen und die Auflage geeignet ist, ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen.

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