Zuständigkeit
Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil- und Strafsachen.
Weiterhin ist das Amtsgericht zuständig in Betreuungs und
Vormundschaftssachen sowie für Hinterlegungssachen und
die Beratungshilfe.
Beim Amtsgericht wird außerdem das Vereinsregister geführt.
Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.
Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".