Besuche sind in der Jugendarrestanstalt grundsätzlich möglich, jedoch nur mit vorheriger Genehmigung.
Achtung: Alle Besucher müssen sich beim Betreten der Jugendarrestanstalt unbedingt mit einem gültigen amtlichen Ausweis (Personalausweis, Reisepass oder Aufenthaltstitel) ausweisen. Ohne entsprechenden Ausweis ist ein Zutritt nicht möglich!
Vorsicht! Es darf nichts über die Mauer geworfen werden. Die Mauer wird ununterbrochen überwacht. Jeder Mauerwurf wird zur Anzeige gebracht.
Ja, dein Besuch darf dir etwas mitbringen. Erlaubt sind jedoch ausschließlich zulässige Gegenstände wie Kleidung, etwas Bargeld sowie Bücher oder Zeitschriften.
Alle anderen Dinge sind nicht gestattet — insbesondere elektronische Geräte (z. B. Computer, Tablets, Handhelds), Zigaretten oder Tabak sowie Lebensmittel.
Während des Arrestes kannst du einmal pro Woche telefonieren, um Kontakt zu deiner Familie oder wichtigen Bezugspersonen zu halten. Bei gutem Verhalten kann in Ausnahmefällen eine zusätzliche Telefonmöglichkeit gewährt werden.
Handys sind im Jugendarrest strikt verboten.
Das Gerät wird bei der Aufnahme abgenommen und sicher verwahrt. Wer versucht, ein Handy unerlaubt mitzuführen oder zu benutzen,
muss damit rechnen, dass es vorläufig eingezogen wird. In solchen Fällen kann das Handy der Polizei übergeben werden,
insbesondere wenn der Verdacht besteht, dass verbotene Aufnahmen gemacht wurden.
Es ist untersagt, Fotos innerhalb der Einrichtung oder von Bediensteten zu machen. Wenn wir ein kamerafähiges Gerät auf dem Arrestraum finden, übergeben wir es der Polizei zur Auswertung: Hierfür genügt schon der bloße Verdacht, dass möglicherweise Fotos vom Inneren der Einrichtung erstellt worden sind. Die Auswertung eines Handys durch die Polizei kann hohe Kosten verursachen.
Während du im Jugendarrest bist, kannst du Briefe schreiben und auch Post empfangen. Nutze diese Möglichkeit – ein persönlicher Brief ist oft mehr wert als eine Nachricht auf dem Handy und zeigt deinen Angehörigen, dass du an sie denkst. Briefmarken können bei Bedarf direkt in der Jugendarrestanstalt erworben werden.