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Informationen für Arrestanten und Angehörige

Hier finden Sie Informationen für Arrestanten und Angehörige

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Die Jugendlichen dürfen Kontakt zu ihren Angehörigen, Freunden und Bekannten haben.
Zum Beispiel können sie Briefe schreiben oder mit ihnen telefonieren.
Die Jugendlichen dürfen auch Besuch bekommen.
Dafür gibt es bestimmte Regeln.
Sie finden diese Regeln auf den folgenden Seiten.
Haben Sie noch Fragen? 
Dann wenden Sie sich an die Mitarbeitenden
der Jugend-Arrestanstalt.
Die Mitarbeitenden helfen Ihnen gerne weiter.

Besuch 

Als Besucher müssen Sie sich ausweisen.
Die Dokumente müssen gültig sein.
Sie brauchen:

  • einen Personal-Ausweis oder

  • einen Reise-Pass oder

  • eine Aufenthalts-Genehmigung oder

  • eine Duldung.

Diese Dokumente sind nicht gültig:

  • ein Führerschein oder

  • eine Krankenversichertenkarte. 

Kinder müssen sich auch ausweisen.
Sie brauchen dafür:

  • einen Kinder-Ausweis mit Bild oder

  • eine Geburtsurkunde.

Weitere Regeln für Ihren Besuch

An diese Regeln müssen sich alle Besucher halten:

am Eingang findet eine Kontrolle statt
Sie dürfen kein Handy mitnehmen
Sie dürfen im Besuchsraum nicht rauchen
Sie dürfen keinen Alkohol trinken und keine Drogen nehmen.
Personen oder Kameras können Besuche überwachen.
Es halten sich nicht alle an die Regeln?
Dann kann die Einrichtung den Besuch abbrechen.
Sie dürfen den gefangenen Jugendlichen nur genehmigte Gegenstände übergeben.

So bekommen Sie Termine für Besuche

Für jeden Besuch brauchen Sie eine Vor-Anmeldung.

Die jugendlichen Gefangenen müssen den Besuch beantragen.
Die Einrichtung muss die Besuche genehmigen.
Die Einrichtung plant die Besuche.

Es können Besuche auch mit einer Videokonferenz stattfinden. 
Eine Videokonferenz ist ein Anruf bei dem man sich hören und sehen kann.
Sie brauchen dafür zum Beispiel ein Handy
oder einen Computer. 
Und Sie brauchen eine Internetverbindung.
Sie rufen bei der Besuchs-Abteilung an.
Die Besuchs-Abteilung sagt Ihnen:

  • wie eine Videokonferenz genau funktioniert und
  • wann der Termin ist.

So oft dürfen Besuche stattfinden

Bleiben jugendliche Gefangene länger als 2 Wochen im Arrest?
Dann dürfen Sie Besuch empfangen.
Sie dürfen nur Besuch von der Familie bekommen.

Besuchs-Zeiten

Die Besuchs-Abteilung sagt Ihnen die Besuchs-Zeiten.

Briefe

Die Jugendlichen dürfen Briefe an ihre Angehörigen, Freunde
und Bekannten schreiben.

Und sie dürfen Briefe von ihren Angehörigen, Freunden 
und Bekannten bekommen.

Die Mitarbeitenden in der Einrichtung kontrollieren diese Briefe.

Einen Briefkasten finden Sie zum Beispiel am Eingang von der Einrichtung.

Geld und andere Dinge dürfen Sie nicht in die Briefe legen.

Sie haben Geld in einen Brief gelegt?

Dann nehmen die Mitarbeitenden von der Einrichtung das Geld aus dem Brief.

Und heben es bis zur Entlassung von dem Jugendlichen für ihn auf.

Fax-Nachrichten und E-Mails geben die Mitarbeitenden nicht an die Jugendlichen weiter.

Telefonate

Die Jugendlichen dürfen einmal in der Woche telefonieren.

Dafür brauchen sie aber eine Erlaubnis.

Anrufe von anderen Menschen können die Jugendlochen nicht bekommen.

Pakete

Alle Jugendlichen dürfen Pakete bekommen.
Das ist wichtig:
die Jugendlichen brauchen eine Genehmigung von der Einrichtung

Geld einzahlen

Der Jugendliche brauchen kein Geld in der Anstalt.

Es gibt kein Konto für Geld.

Für den Jugendlichen kann Bargeld abgeben werden.

Zum Beispiel für eine Fahrkarte.
Das Geld ist sicher bis zur Entlassung.
Dann bekommt der Jugendliche das Geld zurück.

2. Informationen für den Arrestanten

Was muss ich zum Jugend-Arrest mitbringen?

  • Personalausweis oder Reisepass.
  • Ladungs-Schreiben.
    Das ist der amtliche Brief vom Gericht.
  • Versichertenkarte von der Krankenkasse.
  • Geld für die Fahrt nach Hause.
  • Kleidung.
    Wie viel Kleidung musst Du mitbringen? 
    Das ist unterschiedlich.
    Ist Dein Arrest lange? Dann musst Du mehr Kleidung mitbringen.
  • Sport-Kleidung.
  • Waschzeug, Handtücher, Hygieneartikel.
    Zum Beispiel: Duschgel und Shampoo.
    Das ist wichtig: Duschgel und Shampoo dürfen nur in klaren und durchsichtigen Flaschen sein.
  • Vielleicht brauchst Du Medikamente?
    Dann musst Du Deine Medikamente mitbringen.  
  • Schreiben von Ärzten. Zum Beispiel: ärztliche Atteste.

Was darf ich zum Jugend-Arrest mitbringen?

  • Bücher. Zum Beispiel Bücher aus der Schule oder Fach-Bücher.
    Oder Frage-Bögen für Deinen Führerschein.
  • Sachen zum Basteln oder für Handarbeit.
  • Tischtennisschläger.
  • Taschengeld.
    Zum Beispiel kannst Du Süßigkeiten oder Brief-Marken kaufen.
  • Briefpapier, Kugelschreiber und Brief-Marken.
  • Persönliche Unterlagen.
    Zum Beispiel Unterlagen für eine Bewerbung.
    Oder Unterlagen für ein wichtiges Gespräch oder einer Beratung.

    In der Jugend-Arrest-Anstalt kannst Du ein Radio ausleihen.
    Dazu musst Du 10 € Pfand hinterlegen.
    Pfand bedeutet: Das ist die Gebühr für das Radio.
    Die 10 € bekommt Du wieder zurück.
    Dazu musst Du das Radio wieder zurück-geben.

Welche Gegenstände sind verboten?

  • alle Betäubungs-Mittel.
    Zum Beispiel: starke Schmerzmittel.
  • manche Bücher.
    Stehen in einem Buch Inhalte gegen die geltenden Regeln in Deutschland? Dann darfst Du sie nicht mitbringen.    
    Stehen in einem Buch Inhalte mit Gewalt?
    Dann darfst Du sie nicht mitbringen.  
    Solche Bücher sind verboten!
  • Halten sich Gruppen nicht an geltende Regeln in Deutschland?
    Dann darfst Du Zeichen, Symbole und Merkmale von den Gruppen nicht mitbringen.
    Diese Zeichen, Symbole und Merkmale sind verboten!
  • Waffen und gefährliche Werkzeuge.
  • alle Lebensmittel. Süßigkeiten darfst Du auch nicht mitbringen.
  • Sachen zum Rauchen.
  • Zündmittel jeder Art. Zum Beispiel: Feuerzeug und Streichhölzer.
  • Tonträger und Abspielgeräte.
    Zum Beispiel: CDs, Kassetten, DVD, CD-Player, DVD-Player.
  • Fernsehgeräte und Geräte zum Spielen.
  • Ein Gameboy darfst Du nicht mitbringen.
    Gameboy spricht man so: gäm-beu.
    Das ist ein kleiner Computer zum Spielen.
  • Spray-Dosen jeder Art.
    Deo in Spray-Dosen darfst Du auch nicht mitbringen.
  • Handys und Funk-Telefone.
  • manche Bekleidung mit Zeichen oder Schriftzügen.
    Halten sich Gruppen nicht an geltende Regeln in Deutschland?
    Dann darfst Du Bekleidung mit Zeichen oder Schriftzügen von den
    Gruppen nicht mitbringen und auch nicht tragen. 

Gesundheitsfürsorge im Jugend-Arrest

Jeder Jugendliche bekommt eine ärztliche Untersuchung. 
Das passiert kurz nach der Ankunft vom Jugendlichen
in der Arrest-Anstalt.
In der Arrest-Anstalt arbeiten Personen mit einer Ausbildung im
medizinischen Bereich.
Zusätzlich kann man Ärzte um Rat fragen.
Das kann man machen mit dem Internet oder Telefon.
Eine Psychologin besucht die Jugendlichen in der
Arrest-Anstalt regelmäßig.

Wer hat den Text gemacht?

Den Original-Text hat das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg geschrieben.

Das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg 
ist auch für die Inhalte im Text verantwortlich.


Bilder: © Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V.,

Illustrator Stefan Albers, Atelier Fleetinsel, 2013



Übersetzung in Leichte Sprache

Den Text hier hat das Übersetzungsbüro für Leichte und Einfache Sprache

der Samariterstiftung übersetzt.

Geprüft hat den Text die Prüfgruppe vom Übersetzungsbüro der Samariterstiftung. Das Übersetzungsbüro für Leichte und Einfache Sprache

der Samariterstiftung ist Mitglied im Netzwerk Leichte Sprache.

Kontakt: Samariterstiftung · Jahnstr. 14, 73431 Aalen · Tel.: 07361 564 300 

leichte-sprache@samariterstiftung.de · www.samariterstiftung.de