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Sitzungsergebnisse der letzten 14 Tage

In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Arbeitsgerichts Pforzheim zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.

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Datum Aktenzeichen Tenor
03.12.2025 5 Ca 167/25

Im Namen des Volkes! 
Anerkenntnis-Teil und Schluss- Urteil



  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger die restliche Vergütung für Februar 2024 in Höhe von 3.587,00 € brutto abzgl. 2.223,77 € netto, nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.03.2024, zu zahlen.
  2. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger die Entgeltfortzahlung für März 2024 in Höhe von 2.856,00 € brutto abzgl. 1.801,20 € netto, nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.04.2024, zu zahlen.
  3. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger die Entgeltfortzahlung für April 2024 in Höhe von 136,00 € brutto abzgl. 60,04 € netto, nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 16.05.2024, zu zahlen.
  4. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger den Resturlaub in Höhe von 2.176,00 € brutto, nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.02.2025, zu zahlen. 
  5. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger die Arbeitsdokumente, d.h. die korrigierte Lohnabrechnung für Februar 2024, die Lohnabrechnung für März 2024 und April 2024, die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für 2023 und 2024, sowie die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung herauszugeben; die elektronische Lohnsteuerbescheinigung für 2024 und die Meldebescheinigung zur Sozialversicherung müssen der Lohnabrechnung für April 2024 entsprechen.
  6. Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein qualifiziertes wohlwollendes Arbeitszeugnis, das insgesamt der Bewertungsstufe „gut" entspricht und eine wohlwollende Schlussformulierung — Bedauerns-, Dankes- und Wunschformel — enthält, zu erteilen; das Ausstellungsdatum des Arbeitszeugnisses muss mit dem letzten Tag des Arbeitsverhältnisses, d.h. 01.02.2025, übereinstimmen.
  7. Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
  8. Der Wert des Gegenstands dieser Entscheidung wird auf 11.271,63 € festgesetzt.
  9. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
10.12.2025 5 Ca 406/24

Urteil

  1. Die Klage wird abgewiesen
  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits .
  3. Der Wert des Gegenstands dieser Entscheidung wird auf 3.152,70€ festgesetzt.
  4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
10.12.2025 1 Ca 231/25

Urteil

  1. Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Änderungskündigung vom 11.07.2025 zum 31.01.2026 sozial ungerechtfertigt und damit unwirksam ist.
  2. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
  3. Der Streitwert wird auf € 13.080,00 festgesetzt.
  4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.
03.12.2025 5 Ca 152/25

Im Namen des Volkes!

Urteil


1. Die Klage wird abgewiesen.



2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.



3. Der Wert des Gegenstands dieser Entscheidung wird auf 70.731,43 € festgesetzt.



4. Die Berufung wird nicht gesondert zugelassen.