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Datum: 10.03.2026

Aktenzeichen: 11 Sa 58/25

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg, Kn. Offenburg, vom 16.09.2025 – 15 Ca 273/23 – wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

2. Die Revision wird nicht zugelassen.