In dieser Rubrik werden die Entscheidungsformeln aller Kammern des Landesarbeitsgerichts zur Information für die Parteien veröffentlicht. Die Mitteilung der Sitzungsergebnisse auf dieser Seite ist nur eine Vorabinformation und erfolgt ohne Gewähr.
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| Datum | Aktenzeichen | Tenor |
|---|---|---|
| 25.03.2026 | 4 TaBV 7/25 |
I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 3. September 2025 (18 BV 125/25) teilweise abgeändert. 1. Die Zustimmung des Beteiligten zu 2 zur Eingruppierung der Arbeitnehmerin D. in die Entgeltgruppe 12 Stufe 5 gemäß der Betriebsvereinbarung über die Struktur der Grundentgelte vom 17. Juli 2024 wird ersetzt. 2. Im Übrigen wird der Antrag des Beteiligten zu 1 zurückgewiesen. II. Im Übrigen wird die Beschwerde des Beteiligten zu 2 zurückgewiesen. III. Die Rechtsbeschwerde wird für die Beteiligte zu 1 zugelassen. Für den Beteiligten zu 2 wird die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. |
| 25.03.2026 | 4 TaBV 6/25 |
I. Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Stuttgart vom 03. September 2025 (18 BV 119/25) teilweise abgeändert. 1. Die Zustimmung des Beteiligten zu 2 zur Eingruppierung der Arbeitnehmerin H. in die Entgeltgruppe 9b Stufe 6 gemäß der Betriebsvereinbarung über die Struktur der Grundentgelte vom 17. Juli 2024 wird ersetzt. 2. Im Übrigen wird der Antrag des Beteiligten zu 1 zurückgewiesen. II. Im Übrigen wird die Beschwerde des Beteiligten zu 2 zurückgewiesen. III. Die Rechtsbeschwerde wird für die Beteiligte zu 1 zugelassen. Für den Beteiligten zu 2 wird die Rechtsbeschwerde nicht zugelassen. |
| 25.03.2026 | 11 TaBV 5/25 |
1. Die Beschwerde der Beteiligten 2, 3, 4, 6, 7 und 9 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Villingen-Schwenningen, Kammern Radolfzell, vom 27.08.2025 - 8 BV 8/25 - wird zurückgewiesen. 2. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen. |
| 24.03.2026 | 15 TaBV 3/25 |
I. Auf die Beschwerden der Beteiligten zu 1 und zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Heilbronn - Kammern Crailsheim - vom
13.06.2025 - 7 BV 3/24 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst. |
| 24.03.2026 | 10 Sa 77/25 |
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Lörrach - vom 16. September 2025 - 9 Ca 64/24 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Klägers teilweise abgeändert und Tenor zu 1 zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.461,96 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. März 2024 zu bezahlen. II. Die Berufung der Beklagten gegen das Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern Lörrach - vom 16. September 2025 - 9 Ca 64/24 - wird zurückgewiesen. III. Der Kläger trägt 23% der Kosten des Rechtsstreits in erster Instanz, die Beklagte 77%. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger zu 62%, die Beklagte zu 38%. IV. Die Revision wird nicht zugelassen. |
| 24.03.2026 | 10 Sa 76/25 |
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Teilanerkenntnis- und Schlussurteil des Arbeitsgerichts Freiburg - Kammern
Lörrach - vom 16. September 2025 - 9 Ca 63/24 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Klägers teilweise
abgeändert und Tenor zu 1 zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 24.461,96 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 20. März 2024 zu bezahlen.
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| 18.03.2026 | 19 Sa 46/25 |
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| 18.03.2026 | 10 TaBV 1/26 |
Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Ulm - Kammern Ravensburg - vom 22. Januar 2026 - 7 BV 6/25 - wird zurückgewiesen. |
| 11.03.2026 | 10 Sa 58/25 |
I. Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Freiburg
- Kammern Offenburg - vom 26. Juni 2025 - 10 Ca 250/24 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Beklagten teilweise
abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst: |