Datum: 10.03.2026
Aktenzeichen: 11 TaBV 6/23
1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Freiburg vom 16.10.2023 - 11 BV 2/22 - wird zurückgewiesen.
2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.