Zum Inhalt springen

Datum: 10.03.2026

Aktenzeichen: 11 TaBV 6/23

1. Die Beschwerde der Beteiligten zu 1 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Freiburg vom 16.10.2023 - 11 BV 2/22 - wird zurückgewiesen.

2. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.