Datum: 12.12.2024

Aktenzeichen: 12 Sa 25/24

1. Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Karlsruhe vom 29. Februar 2024 -Az. 1 Ca 147/23 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Berufung zu tragen. 
3. Die Revision wird zugelassen.

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