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Datum: 08.05.2024
Aktenzeichen: 3 Ca 385/23
Versäumnisurteil
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger wird verurteilt, an die Beklagte 10.071,15 € nebst Zinsen hieraus i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 23.11.2023 zu bezahlen.
3. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.