Suchfunktion
Besuch von Verhandlungen
Öffentlichkeit der Verhandlung
Die Verhandlungen des Arbeitsgerichts sind grundsätzlich öffentlich (§ 169 GVG ) und können ohne Voranmeldung besucht werden.
Besuchergruppen
Für Besuchergruppen mit mehr als 10 Personen wird aus organisatorischen Gründen eine Voranmeldung erbeten (für Besuche in Ulm 0731 189-2368 oder poststelle@arbgulm.justiz.bwl.de; für Besuche in Ravensburg 0751 806-1157 oder ravensburg@arbgulm.justiz.bwl.de).
Gruppen mit spezifischen Interessen (z.B. Schulklassen oder Betriebsratsschulungen) kann bei frühzeitiger Kontaktaufnahme bei der Suche nach "interessanten" Verhandlungen geholfen werden.