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Datum: 13.09.2024
Aktenzeichen: 1 Ca 382/23
Urteil
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Der Streitwert wird auf 9.000,00 festgesetzt.
4. Die Berufung wird, soweit sie nicht bereits von Gesetzes wegen zulässig ist,
nicht gesondert zugelassen.