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Datum: 05.11.2024
Aktenzeichen: 8 Ca 133/23
Urteil
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Der Streitwert wird auf 373.407,90 EUR festgesetzt.
4. Soweit die Berufung nicht von Gesetzes wegen zulässig ist, wird sie nicht zugelassen.