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Ermittlungsabschluss im Verfahren wegen des Verdachts verbotener Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen
Datum: 04.11.2022
Kurzbeschreibung:
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat am 31.10.2022 in dem Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts verbotener Mitteilungen über Gerichtsverfahren, das im Zusammenhang mit der Veröffentlichung eines Zeitungsartikels steht, der sich mit dem gegen den Inspekteur der Polizei geführten Disziplinarverfahren befasste, die Akten dem Landgericht Stuttgart übersandt. Das Landgericht ist um Erteilung von Zustimmungen zur Einstellung des Verfahrens gegen den Beschuldigten Innenminister Thomas Strobl nach § 153a StPO (Absehen von der Verfolgung unter Auflagen und Weisungen) und zur Einstellung des Verfahrens gegen den beschuldigten Journalisten nach § 153 StPO (Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit) gebeten worden.
Weitere Auskünfte können bei dem gegenwärtigen Verfahrensstand derzeit nicht erteilt werden.