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Bei der Staatsanwaltschaft Stuttgart ist ein Personalrat gebildet, der seine Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nach dem Landespersonalvertretungsgesetz wahrnimmt.
Die Frauenvertreterinnen kümmern sich neben der Ausübung ihrer Beteiligungsrechte nach dem Frauenförderungsgesetz auch um Beschwerden wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz.