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Staatsanwaltschaft erhebt Anklagen im Zusammenhang mit dem Wurf einer Handgranate auf dem Friedhof in Altbach

Datum: 19.10.2023

Kurzbeschreibung: Im Zusammenhang mit den seit dem 20.07.2022 vorgefallenen schweren Gewalttaten und Schussabgaben in der Region Stuttgart hat die Staatsanwaltschaft Stuttgart Ende September bzw. Anfang Oktober in zwei weiteren Verfahren Anklage erhoben.

Zunächst hat die Staatsanwaltschaft gegen einen 23-jährigen iranischen Staatsangehörigen wegen des Verdachts des versuchten Mordes, des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion, der gefährlichen Körperverletzung und des unerlaubten Ausübens der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe Anklage zum Landgericht Stuttgart – Schwurgericht – erhoben.

Dem 23 Jahre alten Angeschuldigten, der mutmaßlich der den Räumen Stuttgart-Zuffenhausen und Göppingen zuzuordnenden rivalisierenden Gruppe nahestehen soll, wird zur Last gelegt, am Mittag des 09.06.2023 im Rahmen einer Trauerfreier auf dem Friedhof in Altbach absichtlich zum Nachteil von Mitgliedern oder Sympathisanten der anderen Gruppe eine Handgranate gezündet und diese in Richtung des auf dem Vorplatz der Aussegnungshalle versammelten und ihm großenteils den Rücken zukehrenden Teils der Trauergemeinde geworfen zu haben, in deren Mitte sie explodieren sollte. Durch glückliche Umstände wurde der Sprengkörper abgelenkt und landete etwa 30 Meter von dem Vorplatz entfernt, wo er explodierte. Die dabei freigesetzten Stahlkugeln verletzten der mutmaßlichen vorgefassten Absicht des Angeschuldigten entsprechend mindestens 15 Trauergäste teils schwer.

Die zweite Anklage betrifft das anschließende Geschehen: Nach dem Wurf der Handgranate soll der 23jährige Angeschuldigte zu einem vor dem Friedhof auf ihn wartenden Taxi, das ihn zurück zum Bahnhof Göppingen bringen sollte, gerannt und hierbei von zahlreichen Personen der Trauergemeinde verfolgt worden sein. Noch bevor das Taxi losfahren konnte, sollen sie dieses umstellt haben.

In der Folge sollen unter anderem fünf 19 bis 21 Jahre alte Männer, davon zwei mit deutscher, zwei mit türkischer und einer mit georgischer Staatsangehörigkeit, die mutmaßlich der dem Raum Esslingen zuzuordnenden Gruppe angehören, dem 23 Jahre alten Mann noch im Taxi sitzend mehrere Faustschläge und Tritte versetzt und ihn sodann aus dem Taxi gezerrt haben. Dem auf dem Boden neben dem Fahrzeug Liegenden sollen sie mit bedingtem Tötungsvorsatz in bewusstem und gewolltem Zusammenwirken entsprechend dem gemeinsamen Tatplan – auch als er bereits das Bewusstsein verloren hatte – weitere Faustschläge und Fußtritte, auch gegen den ungeschützten Kopf, zugefügt und ihn hierdurch schwer verletzt haben. Herbeigerufenen Rettungssanitätern sollen sie mit dem Tode gedroht und diese so von Rettungsmaßnahmen abgehalten und ihre Angriffe auf den 23-Jährigen fortgesetzt haben, bis mehrere Polizeibeamte eintrafen.

Die Staatsanwaltschaft hat gegen die fünf Angeschuldigten u.a. Anklage wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen versuchten Totschlags und der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung zum Landgericht Stuttgart – Jugendkammer – erhoben.

Die Angeschuldigten in beiden Verfahren befinden sich weiterhin in Untersuchungshaft.

Das Landgericht Stuttgart hat nun über die Eröffnung der Hauptverfahren und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.

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