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Staatsanwaltschaft erhebt Anklage nach Ausschreitungen am Römerkastell in Stuttgart
Datum: 12.01.2024
Kurzbeschreibung: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat im Zusammenhang mit den durch Gegner der eritreischen Staatsführung initiierten Ausschreitungen am Rande einer Veranstaltung des Verbands der Eritreischen Vereine in Stuttgart und Umgebung e.V. am 16. September 2023 am Römerkastell in Stuttgart gegen einen 26 Jahre alten Mann unter anderem wegen des Verdachts eines besonders schweren Falls des Landfriedensbruchs, der versuchten gefährlichen Körperverletzung und des tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte Anklage zum Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt - Schöffengericht - erhoben.
Dem Angeschuldigten, der die eritreische Staatsangehörigkeit besitzt, wird unter anderem vorgeworfen, am Nachmittag des 16. September 2023 im Verlauf der Ausschreitungen zeitweise eine weiße Fahnenstange mit sich geführt zu haben, die als gefährliches Werkzeug habe Verwendung finden können, was ihm bewusst gewesen sein soll. Zusammen mit 20 bis 30 weiteren Personen soll er versucht haben, die zum Schutz der Veranstaltungsteilnehmer gebildete Polizeikette zu überwinden und, nachdem die Polizeibeamten die Gruppe zurückdrängen konnten, zu umgehen. So steht der Angeschuldigte im Verdacht, sich zeitweise hinter einer Friedhofsmauer befunden und von dort aus mindestens einen handgroßen Stein in Richtung der Polizeibeamten geworfen zu haben, um diese zu verletzen. Auf Grund des Einsatzes von Schutzschildern wurde keiner der Polizeibeamten verletzt. Während andere Personen wegliefen, soll der Angeschuldigte auf der Mauer verblieben und von dort aus mit Wucht einen Stein in der Größe von etwa zwei bis drei Fäusten in Richtung der gestellten Polizeikette geworfen haben. Hierbei soll er billigend in Kauf genommen haben, dass der Wurf mit dem Stein zu einer nicht unerheblichen Verletzung der Polizeibeamten hätte führen können.
Im Zuge der Ausschreitungen wurden insgesamt mehrere Veranstaltungsteilnehmer sowie 39 Polizeibeamte, teils schwer, verletzt.
Der Angeschuldigte, der im Verdacht steht, bereits an den gewalttätigen Ausschreitungen im Zusammenhang mit einem Eritrea-Festival am 8. Juli 2023 in Gießen beteiligt gewesen zu sein, befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
Das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt hat nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Anberaumung der Verhandlungstermine zu entscheiden.